Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Juni 2025

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“, „Lizenz“) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der MS2 GmbH, [Vollständige Adresse einfügen], Österreich („MS2“, „Lizenzgeber“, „wir“, „unser“), und dem Endbenutzer („Benutzer“, „Lizenznehmer“, „Sie“) hinsichtlich der Nutzung der Software und digitalen Produkte von MS2.

Durch das Herunterladen, Installieren, Zugreifen oder Verwenden der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung einverstanden. Sollten Sie nicht einverstanden sein, dürfen Sie die Software nicht installieren oder verwenden.

1. Definitionen

  • „Software“ bezeichnet jedes digitale Produkt, jede webbasierte Anwendung, jede SaaS-Plattform, jede herunterladbare Software, jedes Skript, jeden Code oder jedes Tool, das von der MS2 GmbH unter Lizenz bereitgestellt wird.

  • „Lizenznehmer“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen dieses Vertrags auf die Software zugreift oder sie nutzt.

  • „Dokumentation“ bezeichnet Benutzerhandbücher, Anleitungen und sonstige schriftliche oder digitale Ressourcen, die mit der Software bereitgestellt werden.

2. Lizenzgewährung

MS2 gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche und beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich für Ihre persönlichen oder internen Geschäftszwecke, wie in der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Vereinbarung beschrieben.

Diese Lizenz gewährt Ihnen keine Rechte zur:

  • Vervielfältigung, Verbreitung oder Unterlizenzierung der Software;

  • Rückentwicklung, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software;

  • Modifizierung, Übersetzung oder Erstellung abgeleiteter Werke;

  • Entfernung oder Änderung von Eigentumshinweisen oder Marken.

Alle Ihnen nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben MS2 vorbehalten.

3. Eigentum und geistiges Eigentum

Alle Rechte an geistigem Eigentum der Software, einschließlich aller zugehörigen Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und Marken, sind und bleiben alleiniges Eigentum der MS2 GmbH und/oder ihrer Lizenzgeber.

Diese EULA überträgt dem Nutzer keinerlei Eigentums- oder sonstige Schutzrechte. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.

4. Zulässige Nutzung

Sie dürfen:

  • die Software für den vorgesehenen geschäftlichen oder privaten Zweck nutzen;

  • auf zulässigen Geräten oder Webplattformen auf die Software zugreifen und sie ausführen;

  • Konten für Teammitglieder erstellen (sofern dies in der jeweiligen Lizenzstufe zulässig ist).

Sie müssen sicherstellen, dass alle Benutzer diese EULA einhalten. Im Falle eines Verstoßes behält sich MS2 das Recht vor, den Zugriff zu sperren oder zu beenden.

5. Einschränkungen

Sie verpflichten sich, Folgendes zu unterlassen:

  • Zugriffskontrollen oder Authentifizierungsmechanismen zu umgehen;

  • Schadcode einzuschleusen, Sicherheitslücken auszunutzen oder unbefugten Zugriff zu versuchen;

  • die Software in einer Weise zu nutzen, die gegen geltende Gesetze verstößt, insbesondere gegen Datenschutz-, Urheberrechts- oder Exportkontrollbestimmungen;

  • Ihre Lizenz, Anmeldedaten oder Ihren Zugang an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht vertraglich gestattet ist.

6. Aktualisierungen und Support

MS2 kann nach eigenem Ermessen Software-Updates, Patches oder Upgrades bereitstellen. Für diese Updates können zusätzliche Bedingungen gelten.

MS2 ist zwar um hohe Zuverlässigkeit bemüht, ist jedoch nicht verpflichtet, fortlaufenden Support, Wartung oder Updates bereitzustellen, sofern dies nicht vertraglich vereinbart ist (z. B. durch eine Service-Level-Vereinbarung oder einen Supportplan).

7. Datenschutz und Datenverarbeitung

Die Nutzung der Software kann die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten. MS2 verarbeitet diese Daten gemäß seiner Datenschutzrichtlinie und den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, DSG).

Soweit erforderlich, können mit Geschäftskunden Auftragsverarbeitungsvereinbarungen (AVV) geschlossen werden, um die Geschäftsbeziehung gemäß Art. 28 DSGVO abzubilden.

8. Laufzeit und Kündigung

Diese Lizenz bleibt gültig:

  • Bei einmaligen Käufen: bis zur Kündigung durch eine der Parteien;

  • Bei Abonnements: für die Dauer des aktiven Abonnements.

MS2 kann diese Lizenz fristlos und ohne vorherige Ankündigung kündigen:

  • Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung;

  • Bei Nutzung der Software in einer Weise, die MS2, seinen Nutzern oder Systemen Schaden zufügt;

  • Bei Ablauf oder Nichtzahlung der Abonnementgebühren.

Nach Kündigung müssen Sie die Nutzung der Software vollständig einstellen und alle Kopien in Ihrem Besitz löschen.

9. Gewährleistungsausschluss

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Software ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt.

MS2 schließt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung aus, insbesondere hinsichtlich:

  • Eignung für einen bestimmten Zweck,

  • Nichtverletzung von Rechten Dritter,

  • Genauigkeit oder Zuverlässigkeit,

  • Kontinuierliche Verfügbarkeit oder Betriebszeit.

Mündliche oder schriftliche Informationen von MS2 begründen keine Gewährleistung, sofern sie nicht ausdrücklich in einen unterzeichneten Vertrag aufgenommen werden.

10. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet MS2 nicht für:

  • indirekte oder Folgeschäden;

  • entgangenen Gewinn, Datenverlust oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten;

  • Schaden, der den in den letzten 12 Monaten für die Lizenz gezahlten Gesamtbetrag übersteigt.

Diese Einschränkung gilt nicht in folgenden Fällen:

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,

  • durch Verschulden von MS2 verursachte Körperverletzung oder Tod,

  • Haftung nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz (PHG),

  • Zwingende Rechtsbehelfe nach der DSGVO bei Datenschutzverstößen

11. Exportbestimmungen

Sie bestätigen, dass die Software Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen unterliegen kann, insbesondere den EU-Dual-Use-Vorschriften und dem US-Exportkontrollrecht.

Sie versichern, dass Sie sich nicht in einem Land befinden, das einem EU- oder US-Embargo unterliegt oder als „Terrorismus unterstützendes“ Land eingestuft ist, und dass Sie die Software nicht unter Verstoß gegen geltende Exportgesetze verwenden werden.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz der MS2 GmbH, sofern nicht zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags für rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

14. Vollständige Vereinbarung

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) bildet zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung von MS2 die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Software und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

15. Kontakt

MS2 GmbH

Murtalstraße 641, 5582 St. Michael im Lungau

E-Mail: mario@ms2group.at

Website: https://www.ms2group.at